Archiv | Oktober 2008

Vorsicht! Meinungsfreiheit hat Grenzen!

kangostop200Meinungsfreiheit hat Grenzen!

Einige Internetuser sind der Meinung das verschiedene Verhaltensweisen und Aktionen was mit  Meinungsfreiheit zu tun hat, hierfür hat das Gesetz einige Paragrafen des Strafgesetzbuchs, die entweder mit dem originalen Gesetzestext oder erklärenden Kommentaren erläutert zeigen, dass es sehr wohl Grenzen gibt, die bei Überschreitung kein Spaß mehr ist, es sich dann um klare Straftaten handelt, die mit Geldstrafe oder bis zu mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden können, in jedem Fall aber einen zivilrechtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch begründen.

Originaltext Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit
und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Der Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) steht über allen nachfolgenden und damit nachrangigen Rechten wie z. B. dem auf freie Meinungsäusserung, die genau dort endet, wo die Würde und Ehre eines Anderen verletzt wird. Eben dies wird im Artikel 2 des Grundgesetzes nämlich auf den Punkt gebracht: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
weiter lesen…

Berlin, 15. Oktober 2008 Simone Warnke

Geschnetzeltes vom Strauss mit Pfifferlingen

strauss1Zutaten für 4 Personen:
750 g Straussenfleisch ohne Knochen
50 g geräucherter Speck
3 Zwiebeln
250 g frische Pfifferlinge
Wildgewürze
Salz
1/4 l saure Sahne

Zubereitung:
Das Straussenfleisch vorsichtig abspülen, mit Haushaltspapier gründlich trocken tupfen. Das Fleisch in möglichst dünne, kleine Scheiben schneiden. Den Speck würfeln. Die Zwiebeln pellen und fein Schneiden. Die Pfifferlinge putzen, vorsichtig waschen und gut abtropfen lassen. Das Straussenfleisch, den Speck und die Zwiebeln unter häufigem Wenden hellbraun braten. Die gut abgetropften Pfifferlinge dazugeben, untermischen. Alles mit dem Wildgewürz und etwas Salz bestreuen. Den Deckel auflegen, die Hitze auf die kleinste Stufe zurückschalten. Das Geschnetzelte 20 bis 30 Minuten garen. Zum Schluss die saure Sahne unter das Gericht ziehen und servieren.

Beilagenempfehlung:
Zum Straussengeschnetzelten reichen Sie ein sahniges Kartoffelpüree. Zum Trinken gibt es einen milden Weiss- oder Rotwein.

 Guten Appetit!

© Simone Warnke