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EILMELDUNG für die Wähler „Berliner Hundegesetz tritt vorerst nicht in Kraft“

Aus gegebenem Anlass zur Wahl an diesen Sonntag.

Unmittelbar vor der Wahl stoppt Berlins Finanzsenator das Gesetz, welches finanzielle Entlastung für Hundefreunde bringen sollte.

Die Berliner rot-rot-grüne Regierungskoalition hatte ein Gesetz eingebracht, die Hundesteuer für Asylbewerber, Rentner und Sozialhilfeempfänger anzuschaffen, bzw. diese Gruppen auf Antrag davon zu befreien. Das Abgeordnetenhaus änderte darauf hin das Hundesteuergesetz und es sollte ab dem 01. Januar

2022 in Kraft treten.

 

Am Freitag den 24.09.2021, also zwei Tage vor der Wahl, teilte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit, er und seine Behörde habe verfassungsrechtliche Bedenken. Die Umsetzung des neuen Hundesteuergesetzes müsse zunächst noch geprüft geprüft werden. Die Begründung kommt für viele Wähler ziemlich spät.

Zwei Lesungen des Gesetzes gab es bereits – dritte Parlamentsanhörung möglich

Bedenken des Senators: Im Gesetz würde sich abbilden, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden könnte. Er sieht, dass Menschen mit Transferleistung und Rentner anderen gegenüber besser gestellt werden, was den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde. Dabei gibt es bereits seit Jahrzehnten eine Möglichkeit für Hundebesitzer, die plötzlich unter Transferleistung fallen würden, die Hundesteuer ermässigen zu lassen.  Weiterlesen