Archiv | Januar 2, 2022

Berlin: Einführung eines Hunderegisters

In Berlin müssen alle Hunde kostenpflichtig registriert werden

Berliner mussten bislang bereits zwar Hundesteuern abführen, die steuerlich gemeldeten Tiere wurden allerdings nicht in einem zentralen Register registriert. Seit Jahresbeginn sind Berliner Hundehalter verpflichtet, ihr Tier in einem Hunderegister anzumelden. Wer seinen Hund schon vor dem Jahreswechsel hatte, bekommt noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten – spätestens bis zum 1. Juli müssen aber auch diese Hunde eingetragen sein.

Die Berliner Senatsverwaltung Abt. für Verbraucherschutz gab bekannt, dass bisher nur auffällig gewordene Tiere, wie durch Biss (darunter auch sog. Listenhunde), von den Behörden erfasst wurden. In Berlin müssten seit dem 01. Januar 2010 alle Hunde ohne Ausnahme gechipt werden und es besteht auch eine Versicherungspflicht über eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden abdeckt. Diese Versicherung muss bei einem Versicherungsfall mindestens eine Million Euro abdecken.
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