Nachdem wir uns im ersten Teil „Parteien“ näher mit den relevantesten zur Bundestagswahl antretenden Parteien beschäftigt hatten, geht es heute um die sich ergebenden Möglichkeiten. Gewählt werden zwar in erster Linie einzelne Abgeordnete und Parteien, aber weder kann uns ein einzelner Abgeordneter, noch eine einzelne Partei regieren. Im Bundestag wie in den Landtagen sitzen hunderte Abgeordnete, die mehreren Parteien angehören, von denen keine einzige über genug Gewicht verfügt, allein regieren zu können. Entsprechend müssen die Abgeordneten Fraktionen bilden und sich zu einer Koalition zusammenschliessen, die dann eine Mehrheit erlangt, mit der diese dann als Koalition regieren kann.
Dass eine Koalition aus zwei oder mehr Parteien gebildet wird, erfordert von allen beteiligten Parteien gewisse Abstriche an eigenen Zielen und Unterstützung von Zielen der Koalitionspartner. Das wiederum bedeutet, dass zuvor in den Wahlprogrammen genannte Ziele nur noch zum Teil eingehalten werden können, denn auch der Koalitionspartner hat Ziele, die er erreichen möchte. Für alle Ziele aller Parteien stehen zum einen nicht genug Mittel zur Verfügung und zum Anderen kann ein Ziel eines Partners dem Anspruch des anderen entgegenstehen. Hier muss man Kompromisse machen und zurückstecken oder auf die Koalition verzichten und damit auch aufs Regieren. Hier auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, erfordert meist längere Verhandlungen, an deren Ende ein Koalitionsvertrag steht und dann erst beginnt man mit der gemeinsamen Arbeit. Weiterlesen