Berlin: Einführung eines Hunderegisters

In Berlin müssen alle Hunde kostenpflichtig registriert werden

Berliner mussten bislang bereits zwar Hundesteuern abführen, die steuerlich gemeldeten Tiere wurden allerdings nicht in einem zentralen Register registriert. Seit Jahresbeginn sind Berliner Hundehalter verpflichtet, ihr Tier in einem Hunderegister anzumelden. Wer seinen Hund schon vor dem Jahreswechsel hatte, bekommt noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten – spätestens bis zum 1. Juli müssen aber auch diese Hunde eingetragen sein.

Die Berliner Senatsverwaltung Abt. für Verbraucherschutz gab bekannt, dass bisher nur auffällig gewordene Tiere, wie durch Biss (darunter auch sog. Listenhunde), von den Behörden erfasst wurden. In Berlin müssten seit dem 01. Januar 2010 alle Hunde ohne Ausnahme gechipt werden und es besteht auch eine Versicherungspflicht über eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden abdeckt. Diese Versicherung muss bei einem Versicherungsfall mindestens eine Million Euro abdecken.
Anmeldung ist gebührenpflichtig

Mit diesem Register wird eine Verbesserung der Rückführung von entlaufenen, gestohlenen Hunden zum Hundehalter angestrebt. Die Senatsverwaltung erhofft sich auch eine bessere Datenlage und Überblick „von gefährlichen Hunde-Rassen im Zusammenhang von Rasse und Kreuzung, sowie Alter und Geschlecht“. Ob es künftig auch Möglichkeiten zum Abgleich steuerlich nicht angemeldeter Hunde geben soll, ist derzeit nicht bekannt.

Hier findet jeder Hundehalter Informationen [hunderegister.berlin.de] . Online, telefonisch und schriftlich sind die Registrierungen möglich. Jede Art der Registrierung ist kostenpflichtig:

Gebühren
Online-Anmeldung 17,50 €
Telefonische oder schriftliche Anmeldung 26,50 €

Das Register wird von einer externen Firma betrieben und arbeitet im Auftrag des Senats.

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