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Berlin hat gewählt, aber was nun?

Berlin hat gewählt, und zwar wie erwartet deutlich kritisch und deutlich unzufrieden mit der momentanen Regierung mit deutlichen Verlierern in der gesamten Regierungskoalition und einem noch deutlicheren Gewinner auf der bürgerlichen Seite der Politik, der CDU. Auch die AfD hatte kleine Zugewinne, die derzeitigen Regierungsparteien allerdings allesamt Verluste. Die FDP ist nicht mehr im Abgeordnetenhaus vertreten, scheiterte an der 5% Hürde und es hat keine der sich bewerbenden kleineren Parteien (insgesamt rund 9% für „Sonstige“) geschafft, sich der 5% auch nur anzunähern.

Mit der CDU als deutlichem Wahlsieger mit 28,2% sollte der Auftrag der Regierungsbildung eigentlich klar sein, doch durch die Konstellation SPD (18,4%), Grünen (18,4%) und Linke (12,2%) könnte auch die bisherige Koalition durchaus eine Regierung ohne Wahlsieger CDU bilden und den Wählern damit die Klatsche zurückgeben, die man von ihnen eigentlich soeben erhalten hatte. Rechtlich wäre das auch nicht zu beanstanden, allerdings wäre es wenig demokratisch, da der Wählerwille damit komplett, nur leicht geschwächt, abgebügelt würde. Womöglich hätte eine höhere Wahlbeteiligung (diese lag mit nur 63% deutlich unter der letzten) andere Ergebnisse gebracht, aber sie war halt so gering, also muss man damit leben.

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Berlin: Einführung eines Hunderegisters

In Berlin müssen alle Hunde kostenpflichtig registriert werden

Berliner mussten bislang bereits zwar Hundesteuern abführen, die steuerlich gemeldeten Tiere wurden allerdings nicht in einem zentralen Register registriert. Seit Jahresbeginn sind Berliner Hundehalter verpflichtet, ihr Tier in einem Hunderegister anzumelden. Wer seinen Hund schon vor dem Jahreswechsel hatte, bekommt noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten – spätestens bis zum 1. Juli müssen aber auch diese Hunde eingetragen sein.

Die Berliner Senatsverwaltung Abt. für Verbraucherschutz gab bekannt, dass bisher nur auffällig gewordene Tiere, wie durch Biss (darunter auch sog. Listenhunde), von den Behörden erfasst wurden. In Berlin müssten seit dem 01. Januar 2010 alle Hunde ohne Ausnahme gechipt werden und es besteht auch eine Versicherungspflicht über eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden abdeckt. Diese Versicherung muss bei einem Versicherungsfall mindestens eine Million Euro abdecken.
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EILMELDUNG für die Wähler „Berliner Hundegesetz tritt vorerst nicht in Kraft“

Aus gegebenem Anlass zur Wahl an diesen Sonntag.

Unmittelbar vor der Wahl stoppt Berlins Finanzsenator das Gesetz, welches finanzielle Entlastung für Hundefreunde bringen sollte.

Die Berliner rot-rot-grüne Regierungskoalition hatte ein Gesetz eingebracht, die Hundesteuer für Asylbewerber, Rentner und Sozialhilfeempfänger anzuschaffen, bzw. diese Gruppen auf Antrag davon zu befreien. Das Abgeordnetenhaus änderte darauf hin das Hundesteuergesetz und es sollte ab dem 01. Januar

2022 in Kraft treten.

 

Am Freitag den 24.09.2021, also zwei Tage vor der Wahl, teilte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit, er und seine Behörde habe verfassungsrechtliche Bedenken. Die Umsetzung des neuen Hundesteuergesetzes müsse zunächst noch geprüft geprüft werden. Die Begründung kommt für viele Wähler ziemlich spät.

Zwei Lesungen des Gesetzes gab es bereits – dritte Parlamentsanhörung möglich

Bedenken des Senators: Im Gesetz würde sich abbilden, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden könnte. Er sieht, dass Menschen mit Transferleistung und Rentner anderen gegenüber besser gestellt werden, was den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde. Dabei gibt es bereits seit Jahrzehnten eine Möglichkeit für Hundebesitzer, die plötzlich unter Transferleistung fallen würden, die Hundesteuer ermässigen zu lassen.  Weiterlesen

Die Qual der Wahl (Möglichkeiten)

Nachdem wir uns im ersten Teil „Parteien“ näher mit den relevantesten zur Bundestagswahl antretenden Parteien beschäftigt hatten, geht es heute um die sich ergebenden Möglichkeiten. Gewählt werden zwar in erster Linie einzelne Abgeordnete und Parteien, aber weder kann uns ein einzelner Abgeordneter, noch eine einzelne Partei regieren. Im Bundestag wie in den Landtagen sitzen hunderte Abgeordnete, die mehreren Parteien angehören, von denen keine einzige über genug Gewicht verfügt, allein regieren zu können. Entsprechend müssen die Abgeordneten Fraktionen bilden und sich zu einer Koalition zusammenschliessen, die dann eine Mehrheit erlangt, mit der diese dann als Koalition regieren kann.

Dass eine Koalition aus zwei oder mehr Parteien gebildet wird, erfordert von allen beteiligten Parteien gewisse Abstriche an eigenen Zielen und Unterstützung von Zielen der Koalitionspartner. Das wiederum bedeutet, dass zuvor in den Wahlprogrammen genannte Ziele nur noch zum Teil eingehalten werden können, denn auch der Koalitionspartner hat Ziele, die er erreichen möchte. Für alle Ziele aller Parteien stehen zum einen nicht genug Mittel zur Verfügung und zum Anderen kann ein Ziel eines Partners dem Anspruch des anderen entgegenstehen. Hier muss man Kompromisse machen und zurückstecken oder auf die Koalition verzichten und damit auch aufs Regieren. Hier auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, erfordert meist längere Verhandlungen, an deren Ende ein Koalitionsvertrag steht und dann erst beginnt man mit der gemeinsamen Arbeit. Weiterlesen

Die Qual der Wahl (Parteien)

Die Bundestagswahlen stehen nun fast vor der Tür. Wieder einmal buhlen über 60 Parteien um die Stimmen der Wähler und alle wollen uns weismachen, gerade sie müsste man wählen. Dabei wird der grösste Teil dieser Parteien es wegen der 5% Hürde gar nicht ins Parlament schaffen, keinen einzigen Abgeordneten dort hinein bringen und dort auch nichts bewegen können. Stimmen an Kleinparteien, die eh unter 5% bleiben, wären also, wenn man durch diese Wahl etwas erreichen möchte, verschenkt, was die grossen Parteien sogar stärkt. Hier kümmern wir uns vor allem um die Parteien der aktuellen Parteienlandschaft, die es aller Wahrscheinlichkeit nach in den Bundestag schaffen werden.

Sehr wichtig ist es zuerst einmal, dass wir begreifen, dass wir zwar Kreuze bei Kandidaten und Parteien machen, in Wahrheit aber Kandidaten und Koalitionen wählen. Keine der aktuellen Parteien kann allein regieren und jede von ihnen wird, je nach Ergebnis, mindestens einen, wahrscheinlich jedoch zwei Koalitionspartner brauchen. Das ist deshalb so wichtig, weil es zwar einzelne Wahlprogramme der Parteien gibt, diese aber von keiner der Parteien zu 100% umgesetzt werden können, denn es ist mindestens ein Koalitionspartner mit dabei und da müssen immer einige Abstriche gemacht werden. Die Wahlprogramme sind also schon mal nur einen Teil dessen wert, was darin steht und dazu kommt, dass längst nicht alles, was darin versprochen wird, auch bezahlbar wäre. Die vielen kleinen Aussagen sollten wir also erstmal ausblenden und uns nur auf die wirklich grossen und entscheidenden Themen konzentrieren. Die Handhabung dieser Themen sehen wir bei den Parteien auch nicht im Wahlprogramm, sondern an deren täglichen Arbeit und an dem, was diese dafür bereits geleistet haben. Weiterlesen

Warum wählen so wichtig ist

Warum wählen so wichtig ist und wieso auch nichtwählen etwas bewirkt.

Für viele in diesen Super-Wahljahr ein sehr schwieriges Thema, nicht zuletzt, weil die letzten 1 ½ Jahre schwierig und für viele Menschen eine große Herausforderung waren. Um es kurz zu beschreiben, die getroffen Entscheidungen in der Covid-19 Pandemie trafen nicht immer begeisterte Zustimmung bei den Menschen. Auch die jetzigen Vorkehrungen und Maßnahmen stoßen auf breite Ablehnung.

Wer mit dem zufrieden ist, wie es ist, wählt immer die Partei, die er seit eh und je gewählt hat. Stellt sich aus irgendwelchen Gründen eine Unzufriedenheit ein, wird überlegt, wie man wieder zu mehr Zufriedenheit gelangen könnte. Jetzt haben viele zu den etablierten Parteien kein Vertrauen mehr und sind sich nicht sicher, was sie genau tun können, um dabei mitzuwirken eine andere Konstellation herbei zu führen. Weiterlesen

Er ist wieder da

Das Imperium schlägt zurück – und um sich… Es wird aber noch rauer werden… viel rauer…Ein durch vernichtenden Sieg über einen nicht wie gewünscht brav folgsamen Präsidenten der USA gestärktes Imperium wird das Momentum nun für umfassende Säuberungen auf ganzer Linie und in aller Welt nutzen und wäre aus seiner Sicht auch schön blöd, es nicht zu tun. Die Möglichkeiten eines friedlichen und demokratischen Widerstands neigen sich dem Ende zu, falls es überhaupt noch Möglichkeiten gibt.

Die Demokratiebewegung der „Querdenker“, die unter dem Motto „Wir für das Grundgesetz“ angetreten ist, um Grundgesetz und freiheitlich demokratische Grundwerte friedlich zu verteidigen und im Grundgesetz verbriefte Rechte einzufordern, wird schon mal vorsorglich und höchst offiziell von führenden Politikern zu einer künftigen „Terrorzelle“ erklärt. Für Demokratie und Grundrechte der Menschen zu demonstrieren ist also Terror?
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Wir sind im Krieg

Ja, wir sind mitten in einem Krieg und viele bemerken es nicht einmal. Es ist diesmal kein offener Krieg, in dem Armeen auf Schlachtfeldern gegeneinander antreten, aber es ist ein grosser Krieg. Es ist ein Krieg, der bereits jetzt weit mehr Länder und Menschen erfasst hat, als die beiden früheren Weltkriege zusammen. Es ist auch kein Krieg der Länder gegeneinander, sondern ein Krieg, der in vielen Ländern im Inneren wütet, mitten in den Gesellschaften und mitten unter den Menschen selbst und viele machen mit, ohne sich dessen bewusst zu sein. Es ist ein Krieg, nicht der Waffen und Schüsse, sondern ein Krieg der Worte und der Viren und das gefährlichste Virus ist nicht etwa eines, das man unter einem Mikroskop oder im Blut der Menschen finden könnte, sondern der Wahnsinn selbst, der freigesetzt wurde und tagtäglich geschürt und befeuert wird als Waffe in diesem Krieg, der ganze Völker bereits erfasst und viele millionen Existenzen bereits zerstört hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Vorsicht! Meinungsfreiheit hat Grenzen!

kangostop200Meinungsfreiheit hat Grenzen!

Einige Internetuser sind der Meinung das verschiedene Verhaltensweisen und Aktionen was mit  Meinungsfreiheit zu tun hat, hierfür hat das Gesetz einige Paragrafen des Strafgesetzbuchs, die entweder mit dem originalen Gesetzestext oder erklärenden Kommentaren erläutert zeigen, dass es sehr wohl Grenzen gibt, die bei Überschreitung kein Spaß mehr ist, es sich dann um klare Straftaten handelt, die mit Geldstrafe oder bis zu mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden können, in jedem Fall aber einen zivilrechtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch begründen.

Originaltext Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit
und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Der Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) steht über allen nachfolgenden und damit nachrangigen Rechten wie z. B. dem auf freie Meinungsäusserung, die genau dort endet, wo die Würde und Ehre eines Anderen verletzt wird. Eben dies wird im Artikel 2 des Grundgesetzes nämlich auf den Punkt gebracht: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
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Berlin, 15. Oktober 2008 Simone Warnke